Digitalthermometer 112 inkl. mit Fühler 0614 1272 01 (vormals amtlich geeicht) mit neuer Konformitätsbestätigung (vormals: Eichschein) Gültigkeit 2 Jahre
Digitalthermometer mit Stechfühler (vormals amtlich geeicht) mit neuer Konformitätsbestätigung (ersetzt die bisherige Ersteichung) Gültigkeit 2 Jahre
Digitalthermometer Testo 112 mit Pt 100 Edelstahl - Einstech/Tauchfühler bis 300°C (Art.Nr. 0614 1272 01) SET geeicht nach neuem Eichgesetz 2015
Eichgültigkeit 2 Jahre
- Konformitätsbewertetes Temperaturmessgerät mit PTB-Zulassung – ideal für amtliche Messungen
- Konformitätsbewertete Temperaturfühler und weitere Temperaturfühler für die Lebensmittelkontrolle optional erhältlich
- Dank wasser- und schmutzabweisender Schutzhülle TopSafe (optional) einsetzbar im Lebensmittelbereich
- Nützliche Funktionen: Minimal-/Maximalwertspeicher und akustischer Alarm
Konformitätsbewertet und für amtliche Temperaturmessungen zugelassen: Als Lebensmittelinspektor oder Qualitätsbeauftragter sind Sie mit dem konformitätsbewerteten Temperaturmessgerät testo 112 bestens ausgestattet. Aufgrund des großen Messbereichs ist das Messgerät auch für alle Bereiche der Lebensmittelkontrolle sowie bei Temperaturmessungen von Veterinären und Pathologen im Einsatz.
Das konformitätsbewertete Temperaturmessgerät testo 112 und ausgewählte konformitätsbewertete Pt-100 Temperaturfühler sind für amtliche Kontrollmessungen zugelassen.
Für Ihre amtlichen Messungen wird vor dem Verkauf von Messgerät und Fühler(n) das Konformitätsbewertungsverfahren durch. Dieses Verfahren schreibt das Eichgesetz (MessEG) und die Eichverordnung (MessEV) vor, die seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten sind. Es löst die bisherige Ersteichung ab. Die eigenständige Durchführung einer Ersteichung (z.B. auf Antrag über das Eichamt oder über einen Dienstleister) ist nicht mehr möglich
- Verlässliche Präzision, bei tiefen und hohen Temperaturen: Dank NTC- und Pt100-Technologie können sowohl bei tiefen Temperaturen in Kühlhäusern als auch bei hohen Temperaturen (z.B. bei der Fritteusenkontrolle) zuverlässige Messungen durchgeführt werden
- NTC- und Pt100-Fühler passend für Ihre Praxisanforderungen: Konformitätsbewertete Temperaturfühler und weitere Temperaturfühler für die Lebensmittelkontrolle sind optional erhältlich. Stellen Sie sich Ihre Ausrüstung nach Ihren Wünschen zusammen
- Sicherheit: Die integrierte Selbstüberprüfung im Temperaturmessgerät gibt Sicherheit vor Beginn der Messung
- Tolle Ausstattung: großes, beleuchtetes Display, akustischer Alarm bei Grenzwertüberschreitung, Grenzwerte können selbst definiert werden, Minimal- und Maximalwerterkennung, Auto-Hold-Funktion
- Praktisches Zubehör optional erhältlich: Kennen Sie unsere spülmaschinenfeste Schutzhülle TopSafe? Sie ist wasser- und schmutzabweisend und erfüllt in Verbindung mit einem gesteckten Temperaturfühler die Schutzklasse IP65. Profitieren Sie auch von den Vorteilen unseres testo-Schnelldruckers. Er ermöglicht den Messdatenausdruck direkt vor Ort mit Datum und Uhrzeit
Die Messgenauigkeit setzt sich aus der Genauigkeit des Fühlers und der Genauigkeit des Gerätes zusammen
Technische Daten
Messgerät
Messbereich - 50 + 120 °C
Genauigkeit: ±0,2 °C (-25 bis +40 °C)
±0,3 °C (+40,1 bis +80 °C)
±0,5 °C (restlicher Messbereich)
Lagertemperatur - 30 …+ 70 °C
Betriebstemperatur - 20 … + 50 °C
Ansprechzeit 0,5s
Normen EU-Richtline 2014/30/EU
Gehäusematerial ABS
Abmessungen 182 x 64 x 40 mm
Batteriestandzeit 100 h
Batterietyp 9V-Block, 6F22
Pt 100 0614 1272 01
Messbereich - 50 … + 300 °C : 0,1 °C
Genauigkeit Klasse A
Abmessungen: 145 x 50 x 5 x 4 mm
Kabellänge: 1,1m
Schutzklasse IP 65 mit TopSafe* *Option
Messtakt 12 s
Lieferumfang:
Testo 112 mit Neugeräteeichung/ Konformitätsbescheinigung/ Prüdatum Gültigkeit 2 Jahre
Temperaturfühler Pt 100 0614 1272 01 mit Neugeräteeichung/ Konformitätsbewertung / Prüfdatum Gültigkeit 2 Jahre
Hinweis zum neuen Eichgesetz/ Verordnung seit 01.01.2015:
Folgende Änderungen ergeben sich laut dem neuen Eichgesetz (MessEG) sowie der neuen Eichverordnung (MessEV). Die Ersteichung wir ab sofort direkt durch Hersteller durch das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt. Als amtliche Bestätigung dient diese Konformitätsbescheinigung für Neugeräte und Fühler zur Vorlage bei amtlichen Messungen. Nach Ablauf der Ersteichung wird wie gehabt das Gerät zur Nacheichung fällig.